Bundesverband firmenverbundener Versicherungsvermittler und -gesellschaften e.V.
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Leitbild des bfv

 

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1. Vision

Alle Mitglieder machen den bfv zur führenden Kompetenzplattform für ihre Interessen

 

2. Mission

Der bfv ist ein unabhängiger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht für firmenverbundene Versicherungsvermittler und –gesellschaften Unabhängig von Branchen, Unternehmensgrößen und -kulturen ist der bfv allen Mitgliedern gleichermaßen verpflichtet. Er fungiert einerseits als Dialogplattform nach innen (z.B. durch Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise und besondere Wissensvermittlung zu Fragen des industriellen Risk Managements). Andererseits ist er deren Interessenvertretung nach außen, z.B. durch Delegierte bei europäischen Dachverbänden und Vereinigungen, anderen nationalen Verbänden (z.B. DVS und BDI), gegenüber Versicherern und deren Verbänden (z.B. GDV), Kommissionen sowie durch gezielte Kommunikation und Pressearbeit. Wir respektieren und fördern die Unabhängigkeit und rechtliche Selbständigkeit unserer Mitglieder. Wir orientieren uns an deren Zielen und tragen uns durch aktive Mitarbeit und Partizipation unserer Mitglieder. Geleitet vom Prinzip der Solidarität stehen die Förderung, Mobilisierung und Stärkung der Kenntnisse, Ressourcen und Prozesse der firmenverbundenen Vermittler im Mittelpunkt. Wir suchen die kritisch konstruktive Auseinandersetzung, hinterfragen Althergebrachtes und sind bereit neue, innovative Wege zu gehen. Wir arbeiten in Kooperation mit anderen Professionen sowie mit allen Personen und Institutionen, die für die Erreichung unserer Ziele einen Beitrag leisten können. Unser Motto: Mitglieder für Mitglieder!

 

3. Unsere Werte:

• Wir gehen ehrlich, respektvoll und kollegial miteinander um

• Wir stehen für Offenheit und Integrität

• Wir behandeln Vertrauliches vertraulich

• Wir unterstützen die freie Entwicklung der Kräfte der Versicherungsmärkte

• Wir fördern nachhaltiges Risikomanagement zum Schutz von Menschen und Unternehmenswerten

 

4. Der firmenverbundene Vesicherungsvermittler (fVV)

4.1. Begriffsbestimmung

Die fVV erbringen für ihre Unternehmen ein breites Spektrum unternehmensrisikobezogener Dienstleistungen, die im Kern zwar auch von größeren Industrie-Versicherungsmaklern angeboten werden, zu einem wesentlichen Teil aber über diese hinausgehen. Die im bfv organisierten fVV sind ihrer Organisation und ihrem Erscheinungsbild nach professionell geführte und zugelassene Versicherungsmakler im Sinne der Vermittlerrichtlinie (§ 34d GewO).

4.2. Geschichte

Die Institution des fVV besteht in Deutschland seit vielen Jahrzehnten. Sie hat sich schwerpunktmäßig in den Jahren nach 1960 heraus gebildet, Äußerer Anlass hierfür war das auch heute noch gültige gesetzliche Provisionsabgabeverbot. Für Unternehmen, die den Versicherungseinkauf selbst tätigten und auch sonstige provisionsrelevante Dienstleistungen auf eigene Kosten erbrachten, war dies auf die Dauer nicht hinnehmbar. Die Gründung eigener fVV, die als Versicherungsmakler provisionsempfangsberechtigt sind, bot einen Ausweg aus dieser Situation. Nach anfänglich heftigem Widerstand der Großmakler und einiger Industrieversicherer und formalen Bedenken des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (heute BaFin), wurde ein Kompromiss dahingehend gefunden, dass neugegründete fVV einem besonderen Zulassungsverfahren durch die Wiesbadener Vereinigung unterworfen sind. Dieses besondere Zulassungsverfahren blieb auch nach Einführung der Vermittlerrichtlinie in 2007 in Kraft (siehe auch Ziff.3.1.)

 

Stand 12.04.2011